Mietvertrag/ Beherbergungsvertrag

Wie immer im Geschäftsleben geht es auch bei der Anmietung einer Wohnung bei FeWo Haide nicht ohne rechtliche Regelung. Eine vom Mieter vorgenommene und vom Vermieter akzeptierte Reservierung begründet zwischen den beiden Parteien ein Vertragsverhältnis, möblierte Vermietung auf Zeit im Folgenden als Mietvertrag bezeichnet. Wie alle Verträge kann auch der Mietvertrag nur im Einverständnis beider Parteien gelöst werden.

 

Die Verfügbarkeit der Wohnung kann ausdrücklich nicht garantiert werden. Der Vermieter ist berechtigt, geringfügige gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Bildern im Mietangebot zuzulassen.

 

Im Einzelnen ergeben sich aus dem Mietvertrag folgende Rechte und Pflichten:

 

 

 

Absolutes Rauchverbot im gesamten Haus und auf der Terasse!! Zuwiederhandlung führt zu einem sofortigen Hausverbot und der Räumung der Wohnung. Schäden, die durch das Rauchen entsanden sind, müssen durch den Gast ersetzt werden. Wenn die Gerüche nicht mehr ander zu beseitigen sind, kann dies bedeuten, das der Gast die Kosten für eine Komplettrenovieung tragen muss.

 

 

§1. Der Mietvertrag gilt als geschlossen, wenn die erste Teilzahlung des Mietpreises auf das Konto des Vermieters eingegangen ist. Für die Bestätigung ist sowohl die schriftliche, als auch die kurzfristige mündliche Form bindend. Der Mietvertrag verpflichtet Mieter und Vermieter zur Einhaltung und kommt nur zwischen Vermieter und Mieter, sowie die ihn begleitenden Personen zustande. Eine nicht genehmigte Untervermietung fremder Übernachtungsgäste wird mit dem 3-fachen Übernachtungspreis berechnet.

 

§2. Der Vermieter verpflichtet sich, dem Mieter die Wohnung in einwandfreier Beschaffenheit nach gesetzlichen Vorschriften oder marktüblichen Gepflogenheiten zur Verfügung zu stellen.

 

 

 

§3. Die Wohnung ist verbindlich für den Mieter reserviert sobald 50% des Mietpreises auf das Konto des Vermieters eingangen ist. Die restlchen Mietkosten können nach Absprache mit dem Vermieter überwiesen oder bar bei Anreise bezahlt werden.

 

 

§4. Wenn der Mieter vor dem Beginn des Aufenthaltes vom Vertrag zurücktritt oder später an- bzw. früher abreist als vereinbart, so ist er verpflichtet, dem Vermieter für die Tage, an denen er die reservierte Wohnung nicht in Anspruch nimmt, den vereinbarten Mietpreis zu zahlen. Die Zahlung wird spätestens fällig am Ankunftstag der vereinbarten Mietzeit und ist im Voraus zu leisten. Der Mieter ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen, den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen. Bis zur anderweitigen Vergabe des Quartiers hat der Mieter für die Dauer des Vertrages den errechneten Betrag zu zahlen.

 

§5. Stornierung der Mietvereinbarung

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir bei einer kurzfristigen Absage innerhalb von vier Wochen vor Anreise 50%, bei einer Absage innerhalb von zwei Wochen vor Anreise 100% Ausfallentschädigung in Rechnung stellen müssen. Kann die Wohnung für den stornierten Zeitraum wieder erfolgreich neu vermietet werden, erstatten wir die Miete. Wir empfehlen eine Reiserücktrittsversicherung.

 

§6. Der Ankunftstag gilt als ein Miettag und wird als solcher berechnet. Der Auszugstag wird nicht berechnet. Am Ankunftstag steht dem Mieter die bestellte Wohnung nach vereinbahrtem Termin zur Verfügung. Am Auszugstag muss der Mieter die Wohnung bis 11 Uhr verlassen, um dem Vermieter Gelegenheit zu geben, diese für den nachfolgenden Mieter wieder herzurichten.

 

§7. Die Wohnung, deren Einrichtung und Inventar wird dem Gast, sofern nicht schriftlich bei der Wohnungsübergabe festgehalten, ohne Mängel oder Schäden übergeben. Entstehen in den Wohnungen Schäden, die durch den Mieter verursacht werden, kommt in der Regel eine Haftpflichtversicherung des Mieters dafür auf; der Mieter haftet für alle ihn begleitenden Personen. Besteht keine Haftpflichtversicherung, kommt der Mieter persönlich für den entstandenen Schaden auf; es kann vorab eine Kaution verpflichtend gefordert werden, um die Kosten zu erwartender Schäden abzusichern. Der Mieter verpflichtet sich, durch sich oder seiner Mitbewohner verursachte Schäden, unverzüglich dem Vermieter zu melden und ist verpflichtet für eine reibungslose und zügige Schadenabwicklung zu sorgen.

 

Wir empfehlen den Abschluss eines Ferien-Reiseschutz-Paketes bzw. eine Reiserücktrittversicherung.

 

 

 

§8. Personengebundene Daten des Kunden werden nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Teledienstedatenschutzgesetzes (TDDSG) erhoben. Sie werden Dritten nur insoweit zugänglich gemacht, als dies zur Abwicklung der Vermietung notwendig ist ( Hausverwaltung, Versicherung, etc.).

 

§9. Wir weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass wir als Vermieter die Wohnungen zum Zwecke wichtiger Arbeiten z.B. Pflanzenpflege auch während Ihrer Abwesenheit betreten könnten. Das gilt auch für durch uns beauftragte Personen. Sollten Sie dies nicht wünschen, so weisen Sie uns bitte am Ankunftstag darauf hin, damit wir Besuchstermine mit Ihnen absprechen können.

 

§10. Als Gerichtsstand gilt der Betriebsort, also der Ort, in dem sich die Wohnung befindet und in dem die Leistung aus dem Mietvertrag zu erbringen sind, in diesem Fall das Amtsgericht Bad Waldsee. Zahlungspflicht besteht in Höhe einer Anzahlung von mindestens 50% des Gesamtmietpreises im Voraus bei Anmietung innerhalb einer Woche. Erst bei Eingang dieser Anzahlung auf dem genannten Konto gilt die Anmietung von Vermieterseite aus als verbindlich. Der Restbetrag ist spätestens am Ankunftstag, noch vor der Schlüsselübergabe und im Voraus zu leisten, evtl. kann der volle vereinbarte Mietpreis auch im Voraus überwiesen werden. Der Mieter fügt sich ausdrücklich dieser Bestimmung.

 

§11. Salvatoresche Klausel: Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

 

§12 WLAN Mitbenutung

 

1. Gestattung der Mitbenutzung eines WLANs

Der Inhaber betreibt in seinem Mietobjekt FEWO Haide einen Internetzugang über WLAN. Er gestattet dem Gast für die Dauer seines Aufenthaltes in FEWO Haide eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Die Mitbenutzung ist eine Serviceleistung der FEWO Haide und ist jederzeit widerruflich. Der Gast hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten.

 

2. Verfügbarkeit

Der Inhaber übernimmt keine Gewähr für die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise einzustellen, weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Gasts ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen. Der Inhaber behält sich insbesondere vor, nach eigenem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).

 

3. Zugangsdaten

Die Nutzung erfolgt durch Eingabe eines Codes. Die Zugangsdaten sind nur zum persönlichen Gebrauch des Gasts bestimmt und dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Der Gast verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Inhaber hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern.

 

4. Gefahren der WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung

Der Gast wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Inhaber weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann.

 

Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Gasts.

Für Schäden am PC des Gastes, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der FEWO Haide keine Haftung, es sei denn die Schäden wurden vom FEWO Haide vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

 

5. Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen

Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Gast selbst verantwortlich. Besucht der Gast kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen.

 

Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere:

 

- das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen;

 

- keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich downloaden, vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen;

 

- die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten;

 

- keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder

 

verbreiten;

 

- das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und / oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen.

 

Kein illegaler Download von urheberrechtlich geschützten Bildern, Filmen oder Musik usw. Keine Nutzung von elektronischen Tauschbörsen!

 

Verstöße führen zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses und zur Anzeige bei der Polizei!

 

Der Gast stellt den Inhaber der FEWO Haide von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Gast und/ oder auf einem Verstoß gegen vorliegenden Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen.

 

Erkennt der Gast oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und / oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Inhaber der FEWO Haide auf diesen Umstand hin.

 

Hiermit distanzieren wir uns ausdrücklich von allen Inhalten, aller gelinkten Seiten, auf unserer Internetpräsenz und machen uns diese Inhalte nicht zu eigen. Die Erklärung gilt für alle auf unserer Internetpräsenz publizierten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen die veröffentlichten Banner und Links führen.

 

Fewo Haide

 

Weiherstraße 3

 

88416 Erlenmoos